StVO für Radfahrer
Die wichtigsten Regeln auf einen Blick — mit Quelle aus StVO und StVZO. Stand: aktuelle Fassung.
Radwegpflicht — wann musst du, wann darfst du?
Pflicht nur, wenn Radwegschild (Zeichen 237, 240 oder 241) steht. Sonst freie Wahl zwischen Fahrbahn und Radweg, sofern dieser für deine Richtung benutzbar ist. Bordstein-Radwege ohne Schild sind freiwillig.
Welche Ampel gilt für mich?
Seit 2017: Radfahrer auf der Fahrbahn richten sich nach der Auto-Ampel. Auf separatem Radweg gilt — falls vorhanden — die Radampel, sonst die Fußgängerampel. Eine reine Fußgängerampel bindet auch dich, wenn du den Gehweg/Radweg querst.
Einbahnstraße in Gegenrichtung
Nur erlaubt mit Zusatzschild „Radfahrer frei" (Z 1000-32) unter dem Einbahnstraßen-Schild. Schritttempo nicht vorgeschrieben, aber vorausschauend fahren — Autofahrer rechnen nicht mit dir.
Gehweg & Fußgängerzone
Grundsätzlich verboten. Ausnahmen: Kinder bis 8 Jahre müssen, bis 10 dürfen den Gehweg nutzen; eine Begleitperson ab 16 darf seit 2016 ebenfalls mit. „Fahrrad frei" in der Fußgängerzone heißt: Schritttempo und Fußgänger haben Vorrang.
Beleuchtung — was ist Pflicht?
Frontscheinwerfer (weiß, mind. 10 Lux), Rücklicht (rot), Reflektoren vorn (weiß), hinten (rot Z), an den Pedalen (gelb) und entweder Speichenreflektoren oder reflektierende Reifen/Speichen-Aufkleber. Batterie- und Akkulampen sind erlaubt, müssen aber StVZO-Zulassung haben (K-Nummer).
Klingel
Pflicht. Eine helltönende Glocke; Hupen und Pfeifen sind nicht zulässig. Bei E-Bikes mit Pedelec-Status ändert sich daran nichts.
Alkohol am Rad
0,3 ‰ relative Fahruntüchtigkeit bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien, Unfall). 1,6 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit — Straftat, oft inklusive MPU und Führerschein-Entzug. Auch ohne Auto-Führerschein wird geahndet.
Handy & Kopfhörer
Handy in der Hand: 55 € Bußgeld. Kopfhörer sind erlaubt, sofern Lautstärke das Hören von Verkehrsgeräuschen nicht beeinträchtigt — sonst Verwarnung möglich.
Kinder & Anhänger
Kindertransport bis 7 Jahre nur in geeigneten Sitzen oder Anhängern, mit Fahrer ab 16 Jahren. Kindersitz braucht Speichenschutz und feste Rückenlehne.
Nebeneinander fahren
Seit 2020 ausdrücklich erlaubt, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Auf engen Straßen oder bei Überholern hintereinander fahren.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Unfall oder Anzeige immer einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Volltexte: gesetze-im-internet.de/stvo und stvzo.