Hase Kettwiesel ONE REHA im Hilfsmittelverzeichnis: Krankenkasse kann das Dreirad jetzt bezahlen
Hase Bikes hat das Kettwiesel ONE REHA und ONE UP REHA ins Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V eintragen lassen. Beide Dreiräder haben nun eigene Hilfsmittelnummern, sind ärztlich verordnungsfähig – und die Krankenkasse kann die Kosten übernehmen.

Für viele Menschen ist das Fahrrad irgendwann kein Thema mehr – weil das Gleichgewicht nicht mehr mitspielt, weil eine Erkrankung die Balance erschwert oder weil der Wiedereinstieg nach einem Unfall schlicht zu unsicher wirkt. Genau hier setzt eine aktuelle Entwicklung an, die weit über eine Produktnachricht hinausgeht: Hase Bikes hat die Modelle Kettwiesel ONE REHA und Kettwiesel ONE UP REHA erfolgreich ins Hilfsmittelverzeichnis nach Paragraf 139 SGB V eintragen lassen.
Beide Dreiräder verfügen damit erstmals über eigene Hilfsmittelnummern und können von Ärztinnen und Ärzten auf Rezept verordnet werden.
Was die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis konkret bedeutet
Das Hilfsmittelverzeichnis ist ein vom GKV-Spitzenverband geführtes Register. Aufgenommen werden nur Produkte, die als medizinisches Hilfsmittel anerkannt sind und bestimmte Qualitäts- und Funktionsanforderungen erfüllen. Erst mit einer eigenen Hilfsmittelnummer wird ein Produkt für die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt sichtbar und abrechenbar.
Für Betroffene heißt das praktisch: Das Dreirad ist kein reines Freizeitprodukt mehr, das komplett selbst bezahlt werden muss, sondern ein verordnungsfähiges Hilfsmittel. Unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen oder sich daran beteiligen.
Die konkreten Hilfsmittelnummern lauten:
- Kettwiesel ONE REHA mit Untenlenker: 22.51.04.0009
- Kettwiesel ONE UP REHA mit Obenlenker: 22.51.04.0008
Wichtig zur Einordnung: Eine Hilfsmittelnummer bedeutet keinen automatischen Anspruch. Die Krankenkasse prüft jeden Einzelfall. Entscheidend sind die ärztliche Verordnung, die medizinische Begründung und der Nachweis, dass das Hilfsmittel notwendig ist, um eine Behinderung auszugleichen oder Selbstständigkeit zu ermöglichen.
Warum ein Dreirad, wo ein Fahrrad nicht mehr geht
Das Kettwiesel setzt auf die sogenannte Delta-Bauweise: ein Rad vorne, zwei Räder hinten. Diese Anordnung sorgt für Kippsicherheit, gute Traktion und Stabilität auch im Stand – der Punkt, an dem beim klassischen Zweirad die größte Unsicherheit entsteht.
Dazu kommt ein tief liegender Schwerpunkt durch die liegende Sitzposition. Wer sich auf einem normalen Fahrrad nicht mehr sicher fühlt, muss beim Dreirad weder balancieren noch beim Anhalten einen Fuß auf den Boden bekommen. Trotz der drei Räder bleibt der Wendekreis vergleichsweise klein.
Ann-Kristin Masjoshusmann, Teamleiterin Marketing bei Hase Bikes, ordnet den Schritt so ein: Das Unternehmen baue das Kettwiesel seit fast 30 Jahren mit dem Ziel, Menschen in Bewegung zu bringen. Die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis helfe dabei, mehr Menschen den Weg zu selbstständiger Mobilität zu eröffnen.
Zwei Varianten – der Unterschied liegt im Lenker
Hase Bikes bietet das Reha-Dreirad in zwei Ausführungen an, die sich vor allem in Ansteuerung und Ergonomie unterscheiden.
Kettwiesel ONE REHA (Untenlenker): Der Lenker sitzt unterhalb der Sitzfläche. Das ermöglicht einen besonders leichten Ein- und Ausstieg, bietet eine sichere Aufstützmöglichkeit beim Hinsetzen und entlastet Schultern, Arme und Nacken. Diese Variante eignet sich besonders, wenn der Oberkörper geschont werden soll.
Kettwiesel ONE UP REHA (Obenlenker): Hier bleibt die vertraute, klassische Lenkerposition oberhalb erhalten, mit allen Bedienelementen im gewohnten Griffbereich. Die Lenkeinheit lässt sich zum Platznehmen und Absteigen hochklappen. Für viele Menschen ist das der intuitivere Einstieg, weil die Bedienung dem entspricht, was sie vom Fahrrad kennen.
Technik und Ausstattung
Die REHA-Konfigurationen sind mit dem Bosch Performance Line CX Mittelmotor und einem 545-Wh-Akku ausgestattet. Die Motorunterstützung ist bei diesen Varianten auf 12 km/h begrenzt – ein bewusstes Merkmal der Hilfsmittel-Konfiguration, das dem geschützten, kontrollierten Einsatzbereich Rechnung trägt.
Weitere Merkmale der Reha-Ausführung:
- Vollfederung, vorne mit Federgabel
- Sitzhöhe wählbar zwischen 52 und 60 cm
- Shimano Inter-5E Di2 Schaltung mit Differenzial
- Kurbeln stufenlos verstellbar von 65 bis 165 mm
- Gekoppelte Bremsen: rechter Hebel bremst hydraulisch die Hinterräder, linker mechanisch das Vorderrad
- Beckengurt und Pedale mit Fersenriemen
- Beleuchtung über den Motorakku
- Aluminiumrahmen, an Körpergrößen von etwa 1,10 bis 2,00 m anpassbar
Für individuelle Bedürfnisse gibt es zusätzliches Reha-Zubehör – etwa Beinablagen, Gurte für mehr Halt oder einen Handkonus für Menschen mit eingeschränkter Greiffunktion.
Der Weg zur Kostenübernahme – so läuft es ab
Wer eine Kostenübernahme anstrebt, sollte diesen Ablauf kennen:
- Ärztliche Verordnung einholen. Die Hausärztin, der Facharzt oder das behandelnde Reha-Zentrum stellt ein Rezept mit medizinischer Begründung aus. Die Diagnose und die funktionelle Einschränkung sollten klar benannt sein.
- Fachhändler oder Sanitätshaus einbeziehen. Ein auf Reha-Räder spezialisierter Betrieb erstellt den Kostenvoranschlag und hilft bei der passenden Konfiguration.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen. Rezept, Kostenvoranschlag und Begründung gehen an die Kasse.
- Probefahrt und Anpassung. Eine individuelle Anpassung ist bei Reha-Rädern zentral – Sitzhöhe, Kurbellänge und Zubehör müssen zur Person passen.
Bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch möglich. Eine ausführliche ärztliche Begründung, die den Alltagsnutzen und den Behinderungsausgleich beschreibt, erhöht die Chancen deutlich.
Warum das ein wichtiges Signal ist
Die Nachricht wirkt auf den ersten Blick technisch. Ihre Wirkung ist es nicht. Reha-Dreiräder dieser Klasse kosten mehrere tausend Euro – eine Summe, die für viele Betroffene ohne Unterstützung nicht darstellbar ist. Genau diese Hürde kann die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis senken.
Dahinter steht ein größerer Gedanke: Mobilität ist Teilhabe. Wer selbstständig zum Einkaufen, zum Arzt oder einfach eine Runde durch den Park fahren kann, bleibt körperlich aktiv und sozial eingebunden. Für Menschen nach einem Schlaganfall, mit Multipler Sklerose, Parkinson, Gleichgewichtsstörungen oder nach schweren Unfällen kann ein passendes Dreirad den Unterschied zwischen Abhängigkeit und Eigenständigkeit ausmachen.
FAQ: Häufige Fragen
Was ist das Hilfsmittelverzeichnis nach Paragraf 139 SGB V? Ein Register des GKV-Spitzenverbands, in dem Produkte gelistet sind, die als medizinische Hilfsmittel anerkannt wurden. Nur gelistete Produkte mit eigener Hilfsmittelnummer sind für die gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar.
Zahlt die Krankenkasse das Kettwiesel jetzt automatisch? Nein. Die Listung ist die Voraussetzung, kein Automatismus. Die Kasse prüft jeden Einzelfall anhand der ärztlichen Verordnung und der medizinischen Notwendigkeit.
Welche Modelle sind gelistet? Das Kettwiesel ONE REHA mit Untenlenker (Hilfsmittelnummer 22.51.04.0009) und das Kettwiesel ONE UP REHA mit Obenlenker (22.51.04.0008).
Worin unterscheiden sich die beiden Varianten? Im Wesentlichen in der Lenkerposition. Der Untenlenker erleichtert den Einstieg und entlastet Schultern und Arme, der Obenlenker bietet die gewohnte, vertraute Lenkerposition.
Wie schnell fahren die REHA-Modelle? Die Motorunterstützung ist bei den Hilfsmittel-Konfigurationen auf 12 km/h begrenzt.
Braucht man für ein E-Dreirad einen Führerschein? Nein. Ein Dreirad mit Tretunterstützung bis 25 km/h gilt verkehrsrechtlich als Pedelec – ohne Führerschein, ohne Versicherungskennzeichen. Bei den auf 12 km/h begrenzten REHA-Varianten gilt das ebenfalls.
Wer stellt die Verordnung aus? Hausärztinnen und Hausärzte, Fachärzte oder behandelnde Reha-Einrichtungen. Wichtig ist eine nachvollziehbare medizinische Begründung.
Was tun, wenn die Kasse ablehnt? Widerspruch einlegen. Eine detaillierte ärztliche Stellungnahme zum Alltagsnutzen und zum Ausgleich der Behinderung ist dabei entscheidend.
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